Was sich 2025 rund um Immobilien, Steuern und Geldanlagen ändern wird
Auch 2025 gibt es wieder neue Regelungen. Im Folgenden finden Sie wichtige Änderungen im Bereich Immobilien, Steuern, Sozialversicherung sowie Geldanlagen und Banking.
Wohneigentum: Neue Grundsteuer ab 2025
Im Zuge der Grundsteuerreform mussten Eigentümer von Grundstücken und Immobilien bereits 2023 neue Erklärungen abgeben. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach diesen neuen Erklärungen berechnet und erhoben. Bisher basierte sie auf veralteten Einheitswerten, die mit einem einheitlichen Faktor und dem kommunalen Hebesatz multipliziert wurden. Nun wurden rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet. Wie hoch die Steuer 2025 tatsächlich ausfallen wird, ist noch unklar, da die Kommunen ihre Hebesätze anpassen können, ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein.
Mieten: Mehr Wohngeld vom Staat
Ab 2025 wird der staatliche Mietzuschuss, das „Wohngeld“, um durchschnittlich 15% erhöht, was etwa 30 Euro mehr bedeutet. Dies betrifft insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen, die keine Sozialleistungen erhalten, wie zum Beispiel Mindestlohnempfänger oder Rentner mit kleiner Rente. Auch Studierende ohne BAföG-Anspruch können davon profitieren, beispielsweise bei einem Zweitstudium oder nach Überschreitung der Regelstudienzeit.
Änderungen bei Steuer und Sozialversicherung
Mini- und Midijob: Mindestlohn steigt Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde. Daraus ergibt sich eine Erhöhung der Minijobgrenze auf 556 Euro monatlich. Ein Midijob beginnt ab einem Einkommen von 556,01 Euro, die Obergrenze bleibt bei 2.000 Euro monatlich.
Weitere Anpassungen: Grundfreibetrag, Kindergeld und Co. Der Grundfreibetrag, der das steuerfreie Existenzminimum sicherstellt, wird rückwirkend für 2024 auf 11.784 Euro angehoben und steigt bis 2026 auf 12.348 Euro, um den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.
Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt rückwirkend zum 1. Januar 2024 auf 6.612 Euro und weiter bis 2026 auf 6.828 Euro.
Der Einkommensteuertarif wird angepasst, um kalte Progression zu vermeiden.
Ab 2025 wird das monatliche Kindergeld auf 255 Euro erhöht und 2026 auf 259 Euro, um Familien finanziell besser zu unterstützen.
Nachhaltige Geldanlage: Strengere Regeln für Fondsnamen
Seit dem 21. November 2024 müssen Fonds, die Begriffe wie „ESG“ oder „Nachhaltigkeit“ im Namen führen, strengeren Anforderungen genügen. Die ESMA will Greenwashing verhindern, indem nur nachhaltige Fonds diese Begriffe verwenden dürfen. Neue Fonds müssen seit dem 21. November 2024 diesen Regeln folgen, bestehende Fonds haben bis zum 21. Mai 2025 Zeit. Mindestens 80% des Fondsvermögens müssen ökologisch nachhaltig investiert sein, und Anlagestrategien müssen transparent sein.
Konto und Karte
EU-Verordnung: SEPA-Echtzeitüberweisungen werden Standard Ab dem 9. Januar 2025 müssen alle Banken in der Eurozone Echtzeit-Überweisungen empfangen können, und ab dem 9. Oktober 2025 auch senden. Die Kosten dürfen nicht höher sein als bei normalen SEPA-Überweisungen. Ab dem 9. Oktober 2025 wird ein IBAN-Namensabgleich zur Betrugsprävention obligatorisch.
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